Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einer Entscheidung festgelegt, dass das Bedienen des Touchscreens im Auto während der Fahrt der Benutzung des Handys gleich kommt und somit verboten ist. Geklagt hat ein Tesla Fahrer, der an seinem Monitor lediglich den Scheibenwischer einstellte und mit einem Monat Fahrverbot bestraft wurde.
Das OLG hat dies wie folgt begründet: Die Bedienung des Touchscreens im Auto kann gegen die Straßenverkehrsordnung verstoßen. Selbst das Einstellen des Scheibenwischers über den berührungsempfindlichen Bildschirm ist verboten, wenn dafür der Blick längere Zeit von der Straße abgewandt wird (Urteil (1 Rb 36 Ss 832/19))
In den meisten neuen Fahrzeugen werden aktuell Touchscreens verbaut. Aktuell kommt die neue Mercedes S-Klasse mit einem riesigen Touchscreen Monitor auf den Markt. Wie sich die Situation weiter verhält und wie sich dieses Urteil des OLG nun auf den Straßen auswirkt, wir sind gespannt und halten Sie auf dem Laufenden. Der Fahrzeugnutzer tut gut daran, in Zukunft die Steuerungen über Sprachbefehle auszuführen.
Quelle und Bild: OLG,Telsamag