Im Finanzministerium wird aktuell diskutiert, ob die Steuervorteile für Elektroautos länger als geplant bestehen bleiben. Bis zum Jahr 2021 müssen Elektro-Kraftfahrzeuge und Plug-in-Hybride, die als Geschäftswagen genutzt werden, nur mit 0,5 Prozent des Listenpreises in Deutschland als geldwerter Vorteil versteuert werden. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor müssen allerdings weiterhin mit 1 Prozent versteuert werden. Da die Nachfrage nach Elektro-Dienstwagen nicht sehr hoch ist, möchte Olaf Scholz diese Förderung verlängern. Ziel soll natürlich sein, möglichst viele Dienstwagenfahrer zur Elektromobilität zu bekommen. Wir sind gespannt, was sich die Politik hier noch einfallen lässt.