Strom Freitag 9. Februar 2018

Elektromobilität im Koalitionsvertrag

Folgende Faktoren gibt der Koalitionsvertrag in puncto Elektromobilität her:

Für gewerbliche Elektrofahrzeuge soll es Steuervorteile geben. Es soll eine Sonderabschreibung von 50% im ersten Jahr beim Kauf eines E-Autos geben. 

Bis 2020 sollen 100.000 neue Ladepunkte verfügbar gemacht werden. Bei einem Drittel davon soll es sich um Schnellladesäulen handeln.

Die bestehende Förderkulisse soll wo erforderlich über das Jahr 2020 heraus weitergeführt und ergänzt werden (Elektroauto-Prämie).

Quelle: http://www.klimaretter.info/politik/hintergrund/24253-uebersicht-koalitionsvertrag

Foto: CDU/Laurence Chaperon

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