Die österreichische Bundesregierung hat beschlossen die Elektromobilität ab dem 01.09.2020 mit bis zu 14 % der Anschaffungskosten zu fördern.
Details zur Förderung (Auszug von Anhang 1 Punkt 21 )
Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:
- Zulassungsbescheinigung
- Nachweis vom Energieversorger über den Einsatz und Bezug von Strom aus erneuerbaren Energieträgern
Weitere Details zur Förderung finden Sie hier.