Strom Dienstag 8. September 2020

In Österreich wird die Elektromobilität mit bis zu 14 % gefördert

Die österreichische Bundesregierung hat beschlossen die Elektromobilität ab dem 01.09.2020 mit bis zu 14 % der Anschaffungskosten zu fördern. 

Details zur Förderung (Auszug von Anhang 1 Punkt 21 )

Mit 14% förderungsfähig ist:

  • Die Anschaffung (und allfällige Umrüstung) von Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb (BEV) und Brennstoffzellenfahrzeuge (FCEV) aller Fahrzeugkategorien (einspurige und mehrspurige Fahrzeuge) sowie E-Sonderfahrzeuge. Die Fahrzeuge der Klasse N1 mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht < 2 t sowie die Fahrzeuge der Klasse M1, ausgenommen der für 7 + 1 Personen zugelassenen E-Busse dieser Klasse, sind nur dann förderfähig, wenn deren Brutto-Listenpreis (Basismodell) 60.000 Euro nicht übersteigt.
  • Die Anschaffung von Elektro-Fahrrädern und Fahrrädern sowie Transportfahrrädern mit einem Ladegewicht > 80 kg mit und ohne Elektroantrieb.
  • Gefördert wird die Errichtung von E-Ladestellen (Standsäule bzw. Wallbox), an denen ausschließlich Strom aus erneuerbaren Energieträgern als Antriebsenergie für Elektrofahrzeuge erhältlich ist.

Folgende Unterlagen sind mit dem Antrag einzureichen:

- Zulassungsbescheinigung

- Nachweis vom Energieversorger über den Einsatz und Bezug  von Strom aus erneuerbaren Energieträgern

Weitere Details zur Förderung finden Sie hier.

Quelle und Bild:EMCaustria


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