Personen im Alter zwischen 15 und 21 Jahren können ab sofort eine Landesförderung in Baden-Württemberg beantragen, wenn sie sich ein elektrisches Zweirad anschaffen wollen und im "ländlichen Raum" Baden-Württembergs wohnen.
Eine präzisere Definition für den "ländlichen Raum" finden sie unter: https://www.l-bank.de/lbank/inhalt/nav/foerderungen-und-finanzierungen/alle-foerderangebote/fh-finanzhilfen/elektrozweiradfoerderung-fuer-junge-leute.xml?ceid=131328
Demnach wird der Erwerb eines E-Zweirads mit 50 % der Anschaffungskosten bezuschusst. Allerdings wurden folgende maximale Zuschuss-Werte festgelegt: Bis max. 1500€ für einen E-Roller bzw. E-Kraftrad und max. 1000€ für ein Pedelec.
Schnell sein lohnt sich, denn die Förderung ist auf rund 150 Fahrzeuge begrenzt.