Der BMVI startet ab dem 04.08.2020 einen weiteren Aufruf zur Beschaffung von Elektro-Nutzfahrzeugen incl. der Infrastruktur für Handwerksbetriebe und weitere klein- und mittelständische Unternehmen. Die Förderung gilt ausschließlich für die Beschaffung reiner Elektro-Fahrzeuge. Der Förderzeitraum gilt vom 04.08.2020 bis zum 14.09.2020. Das BMVI stellt hierfür Gelder in Höhe von bis zu 50 Mio. Euro bereit. Die entsprechenden Anträge müssen bis zum 14.09.2020 eingereicht werden. Wer Interesse hat, sollte schnell sein. Bei der Vergabe gilt das Windhund-Verfahren.
Auszug aus den Förderrichtlinien des BMVI3.1.2 Förderquote
"Der vorliegende Förderaufruf richtet sich an Handwerksunternehmen und KMU. Die Förderquote unterliegt damit den beihilferechtlichen Bestimmungen gemäß Art. 107 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Hiernach sind Förderquoten bis zu 40 % zulässig. Für mittlere und kleine Unternehmen kann ein zusätzlicher Bonus von 10 % bzw. 20 % zur Förderquote gewährt werden, sofern das Vorhaben andernfalls nicht durchgeführt werden kann. Für die Gewährung des sogenannten KMU-Bonus ist dem Antrag eine KMU-Erklärung beizufügen".
KMU (ein Unternehmen zählt zu den KMU, wenn es nicht mehr als 249 Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Millionen € erwirtschaftet).
Welche Elektro-Transporter sind auf dem Markt verfügbar ?
Welche Elektro-Lastwagen sind auf dem Markt verfügbar ?
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Quelle und Bild:BMVI