Um den Ausbau der Elektromobilität und der Ladeinfrastruktur für Mieter und Wohnungseigentümer zu erleichtern, wurden in Berlin einige Gesetze geändert. Die Bundesregierung hat nun Fakten geschaffen, die für Mieter, Wohnungseigentümer und auch für Wohnungseigentümergemeinschaften Erleichterungen im Bau von Ladeinfrastruktur bringen sollen. Das seitherige Gesetz von 1951 war den aktuellen Anforderung der Elektromobilität nicht mehr gewachsen und brachte sehr viel Unklarheiten mit sich. Was ändert sich nun mit dem neuen Gesetz ? Einzelne Wohnungseigentümer haben künftig grundsätzlich einen Anspruch darauf, dass der Einbau einer Ladestation für E-Autos gestattet wird. Ebenso sind Aus- und Umbaumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit, zum Einbruchschutz und für einen Glasfaseranschluss zu gestatten. Diese Maßnahmen bedürfen künftig nicht mehr der Zustimmung aller Wohnungseigentümer. Die Kosten müssen jedoch vom begünstigten Mieter/Eigentümer getragen werden. Ziel soll sein, dass die Wohnungseigentümergemeinschaften zukünftig schneller Entscheidungen in Bezug auf die Installation von der Ladeinfrastruktur für Elektro-Autos treffen können. Um die Elektromobilität weiter auszubauen war diese Gesetzüberarbeitung dringend erforderlich.