Die Bundesregierung hat aktuell eine Novellierung der Ladesäulenverordnung beschlossen. Diese neue Regelungen sollen das Bezahlen an öffentlichen Ladesäulen einfacher gestallten.
Bundesminister Altmaier: „Damit die E-Mobilität sich auf breiter Front durchsetzt, müssen wir nicht nur die Autos fördern, sondern auch das Laden und Bezahlen einfach und unkompliziert gestalten. Künftig kann an öffentlich zugänglichen Ladesäulen einfach und schnell mit gängiger Kredit- und Debitkarte bezahlt werden. So kann jeder jederzeit an diesen Ladesäulen Strom laden und bezahlen – auch Kunden, die kein Smartphone besitzen. Zugleich wird so das grenzüberschreitende Laden und Bezahlen an Ladesäulen ermöglicht, denn die Kreditkarte ist überall einsetzbar.“
In der Zukunft muss an den Ladesäulen ein Terminal vorhanden sein, dass das kontaktlose Bezahlen mit einer Kredit- oder Debitkarte ermöglicht.Weiterhin wurde auch beschlossen, dass auch Normalladepunkte bis 22 kW mit einem fest angebrachtem Ladekabel ausgestattet sein müssen.
Diese neue Regelung gilt ab dem 01.07.2023. Bestehende Ladesäulen müssen gem. diesem Beschluss aber nicht nachgerüstet werden.
Direkt zu den Details der neuen Verordnung
Quelle: BMWI