In der Bundesrepublik Deutschland sollen bis 2020 ca. 1 Million Elektrofahrzeuge zugelassen werden. Auch für Elektro-Kraftfahrzeuge ist eine Haftpflichtversicherung bei der Zulassung für den öffentlichen Straßenverkehr Pflicht.
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften hat die Antriebsart keinen Einfluss auf die Höhe der fälligen Prämie. Der Tarif für das E-Auto richtet sich wie seither auch auf das Alter des Fahrzeuges, der Motorleistung, dem Fahrzeugtyp, dem Anschaffungspreis und weiteren Kriterien der jeweiligen Versicherung. Um das Unfallrisiko berücksichtigen zu können, werden vergleichbare Benzin- oder Dieselmodelle herangezogen.
Die Teil- und Vollkasko Prämien sind meist höher, da der Anschaffungspreis von einem Elektro-Kraftfahrzeug meist teurer ist, als ein vergleichbarer PKW mit Verbrennungsmotor.
Wichtige Bestandteile des Schutzbriefes sollten, zusätzlich zur Teil- oder Vollkasko, folgende sein:
- das Abschleppen des Fahrzeuges
- die Batterie
- evtl. ein Schutz für Bedienfehler beim Laden der Batterie
Teilweise sind auch schon Hackerangriffe von außen auf das Fahrzeug in der Vollkasko mitversichert.
Alle Angaben ohne Gewähr.